Inkrafttreten und Übergangsregelungen
Die gesetzlichen Grundlagen für die vorgenannten Regelungen sind am 01.05.2000 in Kraft getreten.
Die neuen Verzugsvoraussetzungen für Geldforderungen gelten auch für Geldforderungen, die vor dem 01.05.2000 entstanden sind. Für Forderungen, bei denen vor diesem Zeitpunkt die Rechnungen zugegangen sind, gelten die neuen Verzugsvoraussetzungen jedoch noch nicht.
Die Neuregelung über die Höhe der Verzugszinsen gilt nur für ab dem 01.05.2000 fällig werdende Forderungen.
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