Vertrauliche Behandlung aller Daten
Jeder Rechtsanwalt ist verpflichtet bei jeder Ihrer Angelegenheiten in Ihrem Sinne tätig zu werden. Dazu gehört auch, alle Daten vertraulich zu behandeln. Gem. § 43a II BRAO ist jeder Rechtsanwalt zur Verschwiegenheit verpflichtet. Diese Pflicht bezieht sich auf alles, was dem Rechtsanwalt in Ausübung seines Berufes bekannt geworden ist.
Die Verpflichtung zur Verschwiegenheit gilt ebenfalls für alle Mitarbeiter der Rechtsanwälte.
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