Wie verhält man sich als Schuldner bei Informationsanfragen?
Grundsätzlich schädigt informationsverweigerndes Verhalten die Interessen des redlichen Schuldners, denn es entstehen Mehrkosten, da der Gläubiger sich die Informationen anderweitig verschaffen wird (und auch beschaffen kann). Bei einer Offenbarungsversicherung sollte der Schuldner darauf achten, dass er zur Abgabe einer solchen nur alle 3 Jahre verpflichtet ist. Ferner kann er die Offenbarungsversicherung verhindern, wenn er glaubhaft macht, dass er die Forderung des Gläubigers binnen einer Frist von 6 Monaten tilgen werde. Auch wenn die Tilgung nur in einem längeren Zeitraum erfolgen kann, sollte dem Gläubiger dennoch ein Tilgungsvorschlag unterbreitet werden. Schließlich kann der Schuldner auch die Eintragung im Schuldnerregister löschen lassen, wenn seit dem Schlusse des Jahres, in dem die Eintragung erfolgt ist, 3 Jahre verstrichen sind (falls der Gläubiger zuvor schon befriedigt wird, kann dies auch früher geschehen).
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