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Vollstreckungsbescheid

Wie geht´s weiter? - Zahlt der säumige Kunde auch nicht aufgrund des gerichtlichen Mahnbescheides und legt er auch keinen Widerspruch ein, wird dem Schuldner vom Mahngericht nach Ablauf der Zahlungsfrist ein Vollstreckungsbescheid (Zahlungsaufforderung) zugeschickt. Auch in diesem Fall beträgt die Zahlungsfrist zwei Wochen.


Vollstreckungstitel - Kommt es nach dieser letzten Frist wiederum nicht zur Zahlung oder zu einem Widerspruch, erhält der Antragsteller einen sogenannten „Titel“. Damit kann der Gerichtsvollzieher eine Pfändung beim Schuldner durchführen.

Widerspruch des Schuldners - Legt der vermeintliche Schuldner Widerspruch ein, geht das Mahnverfahren in die Klage über, da nunmehr Ihre Forderung vom Schuldner bestritten wird. In diesem Fall wird in einem gerichtlichen Verfahren geklärt, ob und in welcher Höhe Ihre Forderung gegenüber dem Schuldner rechtmäßig ist.



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