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Gerichtlicher Mahnbescheid

Formulare ("Papier"-Formularverfahren) - Beantragen sie einen gerichtlichen Mahnbescheid nicht im Online-Mahnverfahren sondern im schriftlichen Verfahren, müssen Sie den Vordruck „für das maschinelle Mahnverfahren“ verwenden und ausfüllen und anschließend an das zuständige Amtsgericht schicken. Das Formular erhalten Sie im Schreibwarenhandel.

Bearbeitung durch das Mahngericht - Das Mahngericht prüft den ausgefüllten Antrag auf formale Richtigkeit (u.a. darauf, ob alle notwendigen Felder ausgefüllt sind bzw. die geforderten Verzugszinsen richtig berechnet wurden). Die Richtigkeit Ihrer Forderung wird dagegen nicht untersucht. Das Mahngericht stellt den Mahnbescheid anschließend dem säumigen Schuldner zu. Daraufhin kann dieser die Forderung begleichen oder innerhalb von zwei Wochen Widerspruch gegen den Bescheid einlegen.

Beantragung eines Mahnbescheides via Internet - Über die Internet-Seiten Mahnung-Online können Sie uns online den Erlass eines Mahnbescheides beauftragen. Die Eingabe der zur Erwirkung eines Mahnbescheides erforderlichen Daten via Internet in Verbindung mit dem Einsatz des automatisierten Mahnverfahrens besitzt in punkto Schnelligkeit der Forderungseintreibung und Arbeitseinsparung Ihrerseits erhebliche Vorteile gegenüber dem schriftlichen Mahn-Verfahren ("Papier"-Formularverfahren). Den Ablauf und die Vorteile dieser Vorgehens können Sie auf folgenden Seiten nachlesen:

  • Ablauf von der Beantragung eines Mahnbescheides via Internet bis zum Posteingang der gerichtlichen Zahlungsaufforderung beim Schuldner
  • Vorteile des automatisierten Mahnverfahrens

Darüber hinaus muss der Schuldner im Falle der Eintreibung berechtigter Forderungen die vollen Kosten für die Einschaltung eines Rechtsanwaltes tragen. Zu den genauen Kosten der Beantragung eines gerichtlichen Mahnbescheides haben wir folgende Informationen zusammengestellt:

  • Kosten zur Erwirkung eines Mahnbescheides bei Datenübermittlung via Internet
  • Kosten im Mahnverfahren

Generell richten sich die Gerichtsgebühren für einen Mahnbescheid nach der Höhe der Forderungssumme.



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