advoprax AG
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Dritte Mahnung

Was ist zu beachten? - Ist auch die zweite Mahnung erfolglos, sollten Sie mit der dritten Mahnung, um die Ernsthaftigkeit Ihres Unterfangens zur Durchsetzung der Forderung Ihrerseits zu unterstreichen, mit dem Gang zum Rechtsanwalt, Gericht, oder Inkassounternehmen drohen. Setzen Sie eine weitere, aber kurze Frist. Zudem machen Sie den säumigen Kunden darauf aufmerksam, dass alle weiteren Schritte für den Schuldner mit Kosten verbunden sind. Versenden Sie diese Mahnung am besten per Einschreiben.
Geschäftsbeziehung zum Schuldner - Spätestens jetzt sollten Sie die Geschäftsbeziehung zu dem säumigen Kunden überdenken. Stellen Sie den Verkauf an den Kunden ein, stoppen Sie eventuell vorgesehene Lieferungen bzw. liefern Sie nur noch gegen Vorkasse.

Kompetente Hilfe - In dieser Situation sollten Sie sich ebenfalls überlegen, ob Sie einen Rechtsanwalt beauftragen, der auf den Schuldner verstärkten Druck ausübt, um diesen doch noch zu einer Zahlung zu bewegen. Außerdem können Sie im nächsten Schritt einen gerichtlichen Mahnbescheid beantragen oder ein Inkassounternehmen mit der Eintreibung der Schuld beauftragen. Bei der Eintreibung einer berechtigten Forderung gehen die Kosten für einen Rechtsanwalt voll zu Lasten des Schuldners. Bei Inkassounternehmen, treten Sie die Forderung für einen Teil ihres Wertes an das Unternehmen ab, und das Inkassounternehmen versucht auf eigene Rechnung die Forderung einzutreiben.

Eine zweite und dritte Mahnung ist aus rechtlicher Sicht jedoch nicht notwendig, da Sie aber Ihre Zeit und Ihr Geld kostet, ist zu überlegen, ob es sich bei dem jeweiligen Schuldner lohnt, nochmals zu mahnen oder gleich einen gerichtlichen Mahnbescheid zu beantragen.



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