Der Schuldner ist zahlungsunfähig
Zahlungsunfähigkeit des Schuldners - Ist die Forderung eine Gläubigers berechtigt, jedoch der Schuldner zur Zeit zahlungsunfähig, bleibt der Gläubiger auf dem Verzugschaden wie den Mahngebühren sitzen. Unter Umständen kann er diese zu einem späteren Zeitpunkt, wenn der Schuldner wieder liquide ist, eintreiben. Ist eindeutig, dass ein Schuldner illiquide ist, lohnt sich also der Erlass eines Mahnbescheides häufig nicht.
Insolvenz des Schuldners - Ist dagegen bekannt oder wird vermutet, dass der Schuldner kurz vor der Insolvenz steht, ist die schnelle Erwirkung eines Mahnbescheides unbedingt geboten, um notfalls über einen Vollstreckungsbescheid einen "Titel" zu erhalten, der dazu berechtigt, seine Forderung ggf. aus der Insolvenzmasse zu befriedigen. Insbesondere in diesem Fall ist die Beantragung eines Mahnbescheides über das automatisierte Mahnverfahren bei Eingabe der erforderlichen Daten via Internet zu bedenken, da über dieses Verfahren der Erlass eines Mahnbescheides innerhalb weniger Werktage erwirkt werden kann.
Vorteile und Merkmale des automatisierten Mahnverfahrens
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