advoprax AG
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Das vorgerichtliche Mahnverfahren hatte keinen Erfolg

Bevor der gerichtliche Mahnbescheid beantragt wird, sollten bezüglich des vorgerichtlichen Mahnverfahrens folgende Bedingungen erfüllt sein:

  • Die Forderung sollte durch einen Vertrag, eine Rechnung oder vergleichbare Schriftstücke beweisbar quantifiziert sein
  • Der Aufenthaltsort des Schuldners sollte bekannt sein, sonst hat die Zustellung eines Mahnbescheides keinen Erfolg
  • Der Schuldner sollte mindestens einmal unter Fristsetzung gemahnt und in Zahlungsverzug gesetzt worden sein. Diesbezüglich können Sie den Ablauf eines typischen Mahnverfahrens auf folgender Seite nachlesen: Erfolgreiche Forderungseintreibung
  • In der letzten Mahnung vor der Erwirkung des gerichtlichen Mahnverfahrens sollten Sie mit der Einleitung gerichtlicher Schritte drohen.


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