advoprax AG
Kanzlei Agnesstraße

Agnesstr. 22+34
44791 Bochum

Telefon 0234-9586526
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E-Mail: mail@advoprax.de

Kostenersparnis

Kosten für Nutzung dieser Internet-Seiten - Für die Nutzung dieser Internet-Seiten zur Übermittlung der notwendigen Daten zur Erwirkung eines Mahnbescheides fallen keine Kosten an.

Für das Mahnverfahren entstehen grundsätzlich Anwalts- und Gerichtskosten, jedoch 

  • sind Anwaltskosten beim erfolgreicher Durchsetzung einer Forderung vom Schuldner zu zahlen: Alle Kosten, die mit der Beauftragung eines Rechtsanwaltes verbunden sind, werden wenn die Durchsetzung Ihrer Forderung bei einem säumigen Kunden erfolgreich ist - der Schuldner zahlt also - von diesem erstattet.
  • sind Gerichtskosten bei erfolgreicher Durchsetzung einer Forderung vom Schuldner zu zahlen: Die für den Mahnbescheid anfallenden Gerichtskosten müssen zunächst direkt nach Erlass des Mahnbescheides bezahlt werden. Ist der gerichtliche Mahnbescheid erfolgreich - der Schuldner zahlt also - werden diese Gebühren durch den Schuldner erstattet.

Kosten für eine eigene Mahnabteilung - Beauftragen Sie eigenes Personal, das sich mit der Erstellung und Überprüfung von Mahnanträgen sowie der Verwaltung der Debitorenbuchhaltung beschäftigt, können Sie Sie diese im Gegensatz zu den Gebühren, die für einen Rechtsanwalt entstehen, nicht vom Schuldner als Verzugsschaden erstattet bekommen.

Kosten für Mahnsoftware - Zur Übermittlung der Daten zum zuständigen Mahngericht wird eine spezielle Mahnsoftware eingesetzt. Nur durch diese Software ist die Teilnahme am automatisierten Mahnverfahren mit den Mahngerichten möglich. Hierfür entstehen Ihnen keine Mehrkosten.

Zu den Kosten können Sie sich zusätzlich noch auf folgender Seite informieren:

Kosten beim Mahnverfahren



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