advoprax AG
Kanzlei Agnesstraße

Agnesstr. 22+34
44791 Bochum

Telefon 0234-9586526
Telefax 0234-9586527
E-Mail: mail@advoprax.de

In welche Sachen kann vollstreckt werden?

In folgende Sachen kann vollstreckt werden:

  • Mobiliarpfändung: Es kann in bewegliche Sachen des Schuldners vollstreckt werden. Hierfür ist der Gerichtsvollzieher (=GVZ) zuständig, der nur auf Antrag des Gläubigers tätig wird. Um dem Gläubiger die Ermittlung des örtlich zuständigen GVZ zu ersparen, sind bei allen Amtsgerichten (=AG) Verteilungsstellen für GVZ-Aufträge eingerichtet. Der Gläubiger muss also nur das zuständige AG ermitteln (meist das, in dessen Ort der Schuldner seine Wohnung hat).
  • Forderungspfändung: Ferner kann in Forderungen und Rechte des Schuldner vollstreckt werden. Es gibt u.a. folgende Forderungspfändungen: Lohnpfändung, Kontenpfändung, Pfändung von Sozialansprüchen, von Ansprüchen aus einer Lebensversicherung, von Steuererstattungs-ansprüchen, von Taschengeldansprüchen, von Anteilen an einer Gesellschaft etc.. Zuständig ist als Vollstreckungsgericht das Amtsgericht, bei dem der Schuldner seinen Wohnsitz hat (bei Firmen kommt es auf den Verwaltungssitz an). Der Gläubiger muss neben seiner eigenen titulierten Forderung darlegen, dass der Schuldner eine bestimmte Forderung gegen einen bestimmten Dritten hat, deren Pfändung das Gericht aussprechen soll (zur genauen Bestimmung kann von dem sog. Drittschuldnerauskunftsanspruch gem. § 840 ZPO Gebrauch gemacht werden). In der Praxis sollte ein handelsübliches Antragsformular verwendet werden!
  • Immobiliarvollstreckung: Schließlich kann auch in unbewegliche Sachen (z.B. Grundstücke) vollstreckt werden. Grundsätzlich ist von der wirtschaftlichen Gegebenheit her zu unterscheiden, ob man in privaten Grundbesitz oder den eines Gewerbetreibenden vollstreckt. Die Effizienz einer Vollstreckung in Grundbesitz ist vom Einzelfall abhängig, d.h. von der Größe, Beschaffenheit, evtl. bestehenden Belastungen mit Grundpfandrechten und von vielen weiteren Faktoren. Man wird sich mithin meist Rechtsrat einholen müssen.


Seitenanfang