Kosten bei der Pfändung in Forderung und Rechte
Kosten bei der Pfändung in Forderungen und Rechte:
der Anwalt erhält für einen Antrag auf Forderungspfändung eine 3/10 Gebühr
- Rechtsanwaltsgebühren
beim Vollstreckungsgericht entsteht eine Festgebühr von € 15,-
zusätzlich fallen Zustellungskosten für die Zustellung des Pfändungsbeschlusses an Drittschuldner und Schuldner an (zwischen € 20,- und € 40,- je Zustellung)
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