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Kosten bei der Pfändung in beweglicher Sachen

Kosten bei der Pfändung in bewegliche Sachen:

Der Gerichtsvollzieher erhebt für seine Tätigkeit Gebühren nach dem Gerichtsvollzieher-Kostengesetz. Die Höhe ist abhängig von dem Betrag der Forderung, wegen der vollstreckt wird:

  • Gerichtsvollziehergebühren

Zusätzlich zu diesen Grundgebühren fallen noch Nebenkosten (z.B. Schreibgebühren) an. Für einen erfolglosen Vollstreckungsversuch (z.B. bei Verweigerung einer Durchsuchung durch den Schuldner) fällt eine halbe Gebühr an.

Wird ein Anwalt zur Erteilung eines Vollstreckungsauftrages eingeschaltet, erhält dieser dafür eine 3/10-Gebühr nach der im Folgenden aufgeführten Tabelle:

  • Rechtsanwaltsgebühren

Zusätzlich zu diesen Grundgebühren fallen noch eine Schreibgebühr sowie die Mehrwertsteuer an.



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