advoprax AG
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Wie kommt man an Informationen zum sonstigen Vermögen des Schuldners?

Über folgende Informationsquellen gelangt man an Informationen über sonstige Vermögensgegenstände des Schuldners:

  • Arbeitgeberermittlung: Auf die für die Lohnpfändung wesentliche Ermittlung eines Arbeitgebers sind viele Detektivbüros spezialisiert
  • Kfz-Halter-Ermittlung: Die Zulassungsstellen erteilen Auskunft über den Halter eines Fahrzeugs, wenn man dessen Kennzeichen kennt; wichtig: dies gilt nur für Ansprüche "im Zusammenhang mit der Teilnahme am Straßenverkehr" und der Halter eines Fahrzeugs muss nicht dessen Eigentümer sein
  • Strafermittlungsakten: Bei Verdacht einer Straftat des Schuldners (z.B. Eingehungsbetrug) kann, i.d.R. durch einen Anwalt, bei der zuständigen Staatsanwaltschaft eine etwa dort schon geführte Ermittlungsakte eingesehen werden. Sie gibt Informationen ggf. über den Verbleib der ertrogenen Sachen, aber auch über den Aufenthalt des Schuldners und seine sonstigen Lebensumstände.


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