Welche Informationen aus dem Handels- bzw. Partnerschaftsregister werden benötigt?
Handelsregister: Dieses wird bei den Amtsgerichten geführt. Die Einsicht des Handelsregisters sowie der zum Handelsregister eingereichten Schriftstücke ist jedem gestattet. Man kann beim zuständigen Amtsgericht gegen Kostenerstattung einen Antrag auf Erteilung eines Registerauszugs und Abschriften (Gesellschafterliste, Gesellschaftsvertrag, Jahresabschluss usw.) stellen.
Partnerschaftsregister: Für die neue Gesellschaftsform der Partnerschaftsgesellschaft für freie Berufe hat das ebenfalls beim Amtsgericht geführte Partnerschaftsregister dieselbe Funktion wie das Handelsregister.
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