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Hinweise und Erfolgsquoten zur Pfändung in Forderungen und Rechte

Der Gläubiger sollte sich viele Informationen über bestehende Forderungen des Schuldners einziehen, ggf. auch Schuldner und Drittschuldner anrufen (Möglichkeiten der Informationsgewinnung über das Schuldnervermögen), bevor man wieder und wieder Forderungspfändungen versucht. Oftmals erweisen sich nicht eingezogene Forderungen des Schuldners gegen Dritte häufig als nicht liquide, d.h. ihnen stehen Gegenrechte des Dritten entgegen.



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