Was ist bei der Restschuldbefreiung als Schuldner zu beachten?
Das anzustrebende Verhalten des Schuldners ergibt sich aus den Voraussetzungen der Restschuldbefreiung. Ergänzend ist noch hinzuzufügen, dass bei Schuldnern, die bereits am 01.01.1997 zahlungsunfähig waren, die Laufzeit der Abtretungserklärung von 7 auf 5 Jahre verkürzt werden kann.
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