Was ist beim Verbraucherinsolvenzverfahren als Gläubiger zu beachten?
Beim außergerichtlichen Einigungsversuch sollte der Gläubiger darauf bestehen, dass der Schuldner bereits die für den Verbraucherinsolvenzantrag erforderlichen Unterlagen vorlegt, denn nur so kann geprüft werden, ob der Einigungsvorschlag des Schuldners wirtschaftlich realistisch ist.
Wichtig: Der Gläubiger muss beachten, dass sein Schweigen auf den ihm zugestellten Schuldbereinigungsplan als Einverständnis gewertet wird; deshalb muss er eine Entscheidung treffen, ob er der Schuldenbereinigung zustimmen will oder nicht.
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