Welche strafrechtlichen Konsequenzen können mit der Zwangsvollstreckung verbunden sein?
Folgende Straftatbestände kommen in der Vollstreckungspraxis vor:
- Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte (§ 113 StGB)
- Verstrickungs- und Siegelbruch (§ 136 StGB)
- Eingehungsbetrug (§ 263 StGB)
- Vollstreckungsvereitelung (§ 288 StGB)
Wichtig: Sollte es zu einer Anzeige durch den Gläubiger und somit zu einem Strafverfahren und Verurteilung kommen, verschlechtern sich die Vollstreckungsaussichten des Gläubigers drastisch. In der Regel wird eine Geldstrafe zu Lasten des Angeklagten (Schuldners) verhängt, so dass dieser noch weitere Schulden hat. Auf diese Geldstrafe zahlt der Schuldner vorrangig, da ihm ansonsten Ersatzfreiheitsstrafe droht. Wenn möglich und zumutbar, sollte der Gläubiger zunächst von einer Anzeige absehen und den Schuldner auffordern, eine Anzeige zu vermeiden.
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