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Was ist zu tun, wenn der Schuldner wirklich nicht zahlen kann?

Wenn der Schuldner wirklich zahlungsunfähig ist, ergeben sich folgende Konsequenzen:

  • Bei Forderungen gegen juristische Personen (z.B. Unternehmen, Gesellschaften des Handelsrechts): Ausvollstreckte Forderungen gegen juristische Personen sind regelmäßig wertlos.
  • Bei Forderungen gegen natürliche Personen (Menschen): Bestehen Aussichten, dass sich die Vermögensverhältnisse des Schuldners verbessern werden, muss man entscheiden, wann man die Sache wieder aufgreifen möchte. Der Titel wirkt 30 Jahre (allerdings nicht für Zinsen). Ferner gibt es Inkassoinstitute, die gewerbsmäßig ausgeklagte Forderungen aufkaufen. Die Preise betragen ca. 5% der ausgeklagten Forderung und weniger.


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