Was ist bei Online-Anwälten zu beachten?
Grundsätzlich verstößt eine Internetpräsenz von Anwälten nicht gegen die Standesregeln der Rechtsanwälte. Jedoch ist z.B. das Angebot eines Gästebuchs auf anwaltlichen Internet-Seiten dann unzulässig, wenn in dem Gästebuch unter anderem auch Meinungen über den Anwalt und dessen Leistungen eintragen werden und diese auf den Internet-Seiten eingesehen werden können. Auch das Werben im Internet mit einer pauschalen Erstgebühr unabhängig vom Streitwert verstößt im Einzelfall gegen das geltende Gebührenrecht.
Erlaubt ist hingegen das allgemeine Angebot von Rechtsberatung und -auskunft sowie die Übernahme ganzer Mandate, die nicht über die Kanzlei sondern online z.B. via E-Mail abgewickelt wird.
Weitere Aufsätze und Beiträge zum Thema "Werbung von Freiberuflern" finden sich unter der Linksammlung von Online-Recht.
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