advoprax AG
Kanzlei Agnesstraße

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Was ist bei Arztpräsentationen im Internet zu beachten?

Grunsätzlich wurde die Internetpräsenz von Ärzten vom Deutschen Ärztetag ausdrücklich genehmigt. Jedoch besteht noch keine klaren Grundsätze bezüglich zulässiger Inhalte der Homepages. Allgemein kann jedoch festgehalten werden, dass sachliche Informationen erlaubt sind. Kommerzielle Reklame für bestimmte Untersuchungsmethoden kann beispielsweise als unzulässig angesehen werden.

Folgende Angaben dürfen auf Internet-Seiten von Ärzten wohl zweifelsfrei gemacht werden:

  • Hinweise auf einzelne besondere Untersuchungs- und Behandlungsverfahren des Arztes im Rahmen seines Fachgebietes
  • Beschreibungen bestimmter medizinischer Vorgänge, die zur Vorbereitung des Patienten auf spezielle Untersuchungs- und Behandlungsmaßnahmen für zweckmäßig erachtet werden
  • Hinweise auf Sprechstundenzeiten und Sondersprechstunden
  • Telefonnummern und Erreichbarkeit außerhalb der Sprechstunde
  • Praxislage in Bezug auf öffentliche Verkehrsmittel, Straßenplan
  • Angaben über Parkplätze
  • Besondere Einrichtungen für Behinderte


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