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Welche rechtlichen Probleme ergeben sich aufgrund des Domain-Namen-Systems?

Durch die Domain-Namen wird nach heutiger Rechtsprechung kein bestimmtes Rechtssubjekt identifiziert, sondern lediglich ein Server bzw. eine Domain als Empfänger adressiert. Allerdings besitzt der Domain-Name eine Namensfunktion, wenn diese die Bezeichnung einer Person oder eines Unternehmens darstellt, die/das durch die Angabe des Domain-Namens via Internet erreichbar ist. Damit besitzen Domain-Namen eine unternehmenskennzeichnende Funktion und sind nicht vergleichbar mit Telefonnummern oder Postleitzahlen.

Bei der Vergabe von Domain-Namen besteht das grundsätzliche Problem auf welcher rechtlichen Grundlage Domain-Namen für Unternehmen geschützt werden können bzw. Konkurrenten die Untersagung der Benutzung bestimmter Domain-Namen möglich ist. Mit der Registrierung eines Domain-Namens wird nach heutiger rechtlicher Auffassung kein Schutzrecht begründet, das anderen Kennzeichenrechten entgegengehalten werden kann. Dem steht die Ansicht entgegen, dass das Namensrecht ein geschütztes Recht ist, das auch für Pseudonyme gilt und damit vom Prinzip auch auf Domain-Namen angewendet werden müsste.

Besondere Rechtsprobleme ergeben sich somit in zweierlei Hinsicht:

  • der Schutz von Marken, geschäftlichen Bezeichnungen und Namen gegen die Benutzung als Domain-Namen
  • die Geltung des Markenschutzes für Domain-Namen außerhalb des Internets


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