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Was ist zu tun, wenn der "eigene" Domain-Name bereits vergeben ist?

Beim Interessenverbund Deutsches Network Information Center (IV-DENIC) werden alle registrierten Domain-Namen u.a. mit "de"-Suffix gespeichert. Hier kann man abrufen, welcher Domain-Name von welcher Person bzw. Unternehmung registriert wurde. Außerdem sind auf den Internet-Seiten die aktuellen Vergabebestimmungen für "de"-Domains" abgedruckt.

Wenn ein Domain-Name bereits registriert wurde, auf den Sie ein Anrecht haben, sollten Sie dem Inhaber des Domain-Namens ein Fax schicken, in dem Sie die Freigabe des Domain-Namens fordern. Hat dieser Versuch keinen Erfolg, ist es angeraten einen Anwalt einzuschalten, der Ihre Ansprüche ggf. auch vor Gericht durchsetzt.

Für eventuellen rechtlichen Rat und Hilfe stehen wir Ihnen dabei gerne zur Verfügung. Bei einer kurzen Schilderung des Sachverhaltes kann schon in einer ersten anwaltlichen Beratung geklärt werden, wie die Erfolgsaussichten für den Fall aussehen, dass Sie Ihr Recht gegenüber dem aktuellen Domaininhaber geltend machen wollen.



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