Was ist bei der Kündigung des Providers bzgl. der Freigabe von Domain-Namen zu beachten?
Bei einer Kündigung des Providers ist dieser berechtigt, wenn die Kündigung ohne Bezahlung der bereits durch den Provider erbrachten Dienstleistungen erfolgt, den Domain-Namen des Kündigenden solange nicht freizugeben, bis dieser die ausstehenden Beträge begleicht. Es ist daher anzuraten, vor einer Kündigung des Providers ausstehende Rechnungen unter Vorbehalt zu bezahlen, damit das Internet-Angebot weiterhin unter der gewohnten Adresse bei einem neuen Provider erreicht werden kann, nachdem der alte Provider diese wieder freigeschaltet hat.
Die unter Vorbehalt bezahlten Beträge können dann wiederum rechtlich gegen den alten Provider geltend gemacht werden, um eine Rückerstattung zu erreichen.
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