Wie ist der Versand von unverlangten Werbe-E-Mails zu beurteilen?
Grundsätzlich ist das Versenden von Werbung via E-Mail verboten, da es gegen die guten Sitten verstößt. Der Empfänger kann den Absender auf Unterlassung verklagen und ggf. auch Schadensersatz von diesem verlangen. Nicht als Werbung angesehen werden dagegen Pressemitteilungen oder die Informations-Mails infolge einer bestehenden Geschäftsbeziehung. Auch der freiwillige Eintrag in ein E-Mail-Verzeichnis kann nicht als Einverständnis für die Zusendung von unverlangten E-Mails gewertet werden.
Werden Werbe-E-Mails aus dem Ausland an Deutsche versendet, ist der Empfänger in der Regel machtlos, da ausländische Gesetze in der Regel ein Verbot derartiger elektronischer Werbesendungen nicht vorsehen. Auch ist das Verbot der E-Mail-Werbung mit der EU-Fernabsatzrichtlinie nicht vereinbar, die noch in deutsches Recht umgesetzt werden muss.
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