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Negative Feststellungsklage

Um selbst das Heft des Handelns in die Hand zu bekommen, empfiehlt es sich, wenn die Überzeugung besteht, dass der Gegenstand der Abmahnung gerichtlich geklärt werden soll, bei Gericht eine negative Feststellungsklage einzureichen. Mit dieser Klage wird bei Gericht beantragt festzustellen, dass der Anspruch des Abmahnenden nicht besteht bzw. zu unrecht erhoben wurde.

Die Vorteile dieses Vorgehens sollen nachfolgend genannt werden:

  • Bei Internet-Streitigkeiten kann vor einem selbstgewählten Gericht in ganz Deutschland Klage erhoben werden. Es lohnt sich also ein Gericht auszuwählen, das in einem ähnlichen Fall schon einmal zu Gunsten eines Abgemahnten entschieden hat. Durch dieses Vorgehen werden auch Standard-Abmahner abgeschreckt, die gezielt immer neue Abmahnungen wegen ein und derselben angeblichen Verletzungshandlung abfassen und ggf. vor dem immer gleichen Gericht einstweilige Verfügungen beantragen
  • Vor Gericht bestimmt derjenige, der die Klage einreicht, zunächst den Streitwert
  • Vor Gericht befindet sich der Kläger im Angriff der Beklagte in der Verteidigung. Zudem beweist das Vorgehen, dass der Abgemahnte der Meinung ist, dass er abgemahnte Verhalten nicht als unrechtmäßig ansieht und daher nunmehr eine gerichtliche Absicherung für diese Einschätzung einfordert


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