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Welche Bedeutung haben Allgemeine Geschäftsbedingungen im Internet?

Bei Massengeschäften werden auch via Internet von den Internet-Anbietern Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) abgefasst, die Bestandteile des Kaufvertrages werden, wenn ein Vertrag mit dem Internet-Anbieter geschlossen wird. In den AGB legt der Anbieter den vertraglichen Rahmen so fest, dass der Vertrag für seine Seite, u.a. in Bezug auf Zahlungsziel, Gerichtsstand und Haftungsverteilung, möglichst günstig ausgestaltet ist.

Grundsätzlich können bei Verträgen via Internet auch die AGB online übertragen werden. In diesem Zusammenhang ist zu beachten, dass die AGB von Kunden, die via Internet bestellen, leicht erfasst und ggf. ausgedruckt werden können. Dies bedeutet auch, daß die AGB aus wenigen und kurzen Sätzen bestehen sollten.

Damit die AGBs als Vertragsbestandteil von Internet-Verträgen anerkennt werden, müssen daher folgende Bedingungen erfüllt werden:
Der Inhalt der AGB sollte möglichst kurz, verständlich und in deutscher Sprache abgefasst sein

  • Der Inhalt der AGB sollte möglichst kurz, verständlich und in deutscher Sprache abgefasst sein
  • Möglichkeiten zum Ausdruck und Download sollten vorhanden sein
  • Vor Abschluss des Vertrages sollte vom Bestellter eine ausdrückliche Bestätigung der AGBs verlangt werden (z.B. durch aktives Ankreuzen eines Kontrollkästchens)

Ein technisches Protokoll sollte als Anscheinsbeweis sicherstellen, dass der Käufer die AGB zur Kenntnis genommen hat

Eine Gerichtstandsvereinbarung in den AGB ist, da diese der Schriftform bedarf, bei einer AGB via Internet grundsätzlich unwirksam

Der Internet-Anbieter sollte als Anscheinsbeweis ein Exemplar seiner AGB schriftlich zu den Akten nehmen bzw. einen Screenshot anfertigen.

Bei Versicherungsverträgen, die über das Internet geschlossen werden, wird zunächst der Vertrag geschlossen, dann schickt der Versicherer dem Versicherten die Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB). Daraufhin hat der Versicherte zwei Wochen Zeit gegen die AVB beim Versicherer Widerspruch einzulegen. Damit kann eine rückwirkende Auflösung des Vertrages erreicht werden.

Insgesamt muss also bei Bestellung über das Internet für den Besteller eine Einsichtnahme in die AGB gewährleistet werden. Bei Bestellungen via E-Mail ist jedoch die Zustellung der AGB per Fax oder Brief unerlässlich, in allen anderen Fällen werden die AGB nicht Bestandteil des Kaufvertrages.



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