advoprax AG
Kanzlei Agnesstraße

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Welche Schutzpflichten bestehen bezüglich des Internet-Angebots?

Anbieter von Internet-Diensten müssen auch dafür Sorge tragen, dass durch die Inanspruchnahme von Diensten durch Kunden diese nicht geschädigt werden (z.B. durch Viren, die beim Herunterladen von Software auf den Rechner des Kunden übertragen werden). Der Internet-Anbieter muss Maßnahmen zum Schutze anderer vor Gefahren treffen, die bei bestimmungsgemäßer oder zumindest nicht ganz fernliegender bestimmungswidriger Benutzung des Dienstes eintreten könnten (z.B. Zugriff von Hackern auf an den Internet-Anbieter übertragene Kreditkartendaten).



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