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Wie sind Preise für gewerbliche Kunden im Internet anzugeben?

Auch wenn sich ein Internet-Angebot ausnahmslos an gewerbliche Kunden richtet, so ist bei allgemein zugänglichen Seiten die Angabe von Nettopreisen verboten. Der Hinweis auf den Internet-Seiten, dass sich das Angebot nur an gewerbliche Kunden richtet, reicht nicht für die Angabe von Nettopreisen aus! Daher sollte in diesem Falle der Zugang zu den Internet-Seiten durch ein Passwort geschützt werden. Wobei Passwörter nur diejengien vom Betreiber der Internet-Seiten erhalten, die z. B. durch eine Bestätigung des Finanzamtes eine gewerbliche oder freiberufliche Tätigkeit oder einen Gewerbeschein nachweisen. Allein durch ein solches Vorgehen ist der ausschließliche Zugriff auf die Preisangebote durch gewerbliche Kunden garantiert. und deshalb ist nur in einem solchen Fall die Angabe von Nettopreisen zulässig.



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