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Was ist bei Preisangaben im Internet generell zu beachten?

Gemäß der Preisabgabenverordnung (PAngV) sind im Internet grundsätzlich alle Preise als Bruttopreise anzugeben. Dies bedeutet, dass alle Preise Endpreise sein müssen, in die alle Preisbestandteile eingerechnet sind, insbesondere die gesetzlich vorgeschriebene Mehrwert- oder Umsatzsteuer. Sonstige Preisbestandteile können darüber hinaus zusätzliche Liefer- und Versandkosten sein. Falls diese anfallen, ist zwingend deren Höhe anzugeben.

Diese Anforderungen ergeben sich daraus, dass das Internet allen Personen, insbesondere Endverbrauchern zugänglich ist. Für diesen Fall schreibt die Preisangabeverordnung aus Gründen der Vergleichbarkeit der Preise vor, dass alle Preise brutto angegeben werden müssen. Dies gilt auch, wenn sich das Angebot aufgrund des zu verkaufenden Produktes (z.B. Industrieanlagen) nur an Gewerbetreibende richten kann.



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