Wann kommt es zu einer einstweiligen Verfügung?
Unterwirft sich der Abgemahnte in der gesetzten Frist nicht der Unterlassungserklärung der Abmahnung, ist der nächste Schritt des Abmahnenden, eine einstweilige Verfügung bei Gericht durchzusetzen, die es dem Abgemahnten verbietet, das vom Abmahnenden als unrechtmäßig angemahnte Fehlverhalten fortzusetzen.
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