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Einverständliche Scheidung

Eine einverständliche Scheidung ist nur möglich, wenn beide Ehegatten sich über die Scheidung und alle Scheidungsfolgen verständigt haben. Dazu sind insbesondere Übereinkommen nötig

  • zum Unterhalt der Ehegatten und Kinder
  • zum Sorge- und Umgangsrecht der Kinder
  • zur ehelichen Wohnung und dem Hausrat

In bestimmten Fällen ist bei den Übereinkommen eine festgelegte Form vorgeschrieben (z.B. eine notarielle Vereinbarung ).

Sind sich die Ehegatten über alle Punkte einig, muss sich nur einer von beiden Ehegatten durch einen Anwalt vertreten lassen. In diesem Fall braucht der andere Ehegatte dem Gericht nur mitzuteilen, dass er der Scheidung zustimmt und die Einigung bestätigt.

Der Hauptvorteil der einverständlichen Scheidung ist somit, dass man zur Scheidung nur einen Anwalt benötigt und zudem die Kosten für streitige Gerichtsverfahren nicht aufwenden muss. Auf einen Anwalt kann man bei der Scheidung jedoch nicht verzichten.

Ein weiterer Vorteil der einverständlichen Scheidung ist, dass vom Familiengericht Fragen zum Grund des Scheiterns der Ehe nicht gestellt werden, da das Gericht vom Einverständnis der Ehegatten über die Scheidung ausgeht.



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