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Wie arbeiten Mediator und Anwalt zusammen?

Es gibt Anwälte, die gleichzeitig auch als Mediatoren tätig sind. Ausgebildete Mediatoren sind in der Bundesarbeitsgemeinschaft für Familien-Mediation e.V. (BAFM) organisiert. Mitglied werden können in diesem Verein nur Mediatoren, die eine vorgeschriebene und anerkannte Ausbildung zum Mediator absolviert haben.

Wichtig ist, dass der Mediator - im Gegensatz zum Anwalt - nicht der konsequenten Interessenvertretung eines Ehegatten verpflichtet ist. Dies kann aufgrund der unterschiedlichen Aufgaben eines Mediators und Anwalts auch nicht sinnvoll sein.

Vor einer Mediation sollten Sie daher eine anwaltliche Beratung bei einem nur Ihnen persönlich verpflichteten Anwalt in Anspruch nehmen, um die rechtliche Lage im Falle der beabsichtigten Scheidung abklären zu lassen. Dies bedeutet für Sie eine abgesicherte Grundlage für die Verhandlungen während der Mediation.

In einer Mediation versuchen Sie anschließend - gemeinsam mit Ihrem Ehegatten - alle Probleme der Scheidung einvernehmlich zu regeln. Zu empfehlen ist, Übereinkünfte, die im Rahmen dieser Mediation entworfen werden, im Anschluss von Ihrem Anwalt prüfen zu lassen, ehe sie rechtsverbindlich geschlossen werden.

Interessieren Sie sich im Zuge einer Scheidung für Mediation, sind wir gerne bereit Sie an einen Mediator weiterzuleiten und begleitend zu der Mediation Ihre rechtlichen Interessen wahrzunehmen.

 

Die aufgeführten Informationen wurden teilweise den Internet-Seiten der Bundesarbeitsgemeinschaft für Familien-Mediation e.V. (BAFM) entnommen, dort erhalten Sie auch ausführliche Informationen zum Thema Mediation.



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