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Wie kann man für eine Trennung vorsorgen?

Eine Trennung ist dann rechtlich unkompliziert, wenn insbesondere folgende Punkte beachtet werden:

  • Zu Beginn einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft sollten die Besitzverhältnisse geklärt werden. Eine Lebensgemeinschaft mit gemeinsamen Vermögen und Schulden, sollte nur bei eindeutiger Regelung der Verhältnisse eingegangen werden. Generell sollten sich beide Partner überlegen inwieweit sie eine lebenslange, wirtschaftliche Bindung aneinander eingehen wollen.
  • Die Folgen einer Trennung sollten in einem Partnerschaftsvertrag vereinbart werden. Verträge über die Anschaffung oder Verwertung eines Grundstückes, ein Schenkungsversprechen, einen Erbvertrag und die Aufnahme einer Zwangsvollstreckungsunterwerfung für Zahlungsansprüche bedürfen der notariellen Form. Auch wenn keine Regelungen in Bezug auf die gegenseitige Versorgung der Partner getroffen werden müssen, empfiehlt sich für den Trennungsfall eine Vereinbarung zur Regelung der Trennungsfolgen.

Ein Partnerschaftsvertrag sorgt für Sicherheit und vermeidet kostspielige und unangenehme gerichtliche Auseinandersetzungen. Zu empfehlen ist, der Abschluss eines individuellen, Ihren konkreten Bedürfnissen entsprechenden Partnerschaftsvertrags. Dabei kann der rechtliche Rat Ihres Anwaltes Ihnen eine wertvolle Hilfe sein.



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