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Was zeichnet die nichteheliche Lebensgemeinschaft aus?

In Deutschland leben etwa 1,5 Millionen Paare ohne Trauschein zusammen. Dazu zählen viele junge Menschen, die vor Eingehung der Ehe in einem Haushalt leben.

Viele wählen die nichteheliche Lebensgemeinschaft aber auch als Alternative zur Ehe. Gründe dafür sind u.a. schlechte Erfahrungen aus einer geschiedenen Ehe oder wirtschaftliche Motive (z.B. Unterhalts- und Rentenansprüche).

Die nichteheliche Lebensgemeinschaft ist bisher nicht gesetzlich geregelt, daher ist zu überlegen, ob es sinnvoll ist - für etwaige Wechselfälle des Lebens (z.B. Trennung oder Tod des Partners) - zwischen den Partnern rechtsverbindliche Regelungen zu vereinbaren. Zu diesem Zweck schließen Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft häufig einen Partnerschaftsvertrag.

Bei der Vereinbarung diesbezüglicher Regelungen steht Ihnen Ihr Anwalt gerne zur Seite. Er ist in der Lage die rechtlichen Belange mit Ihnen zu erläutern und Sie im beiderseitigen Interesse über die Folgen von Regelungen aufzuklären.



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