Informationen zur Legitimation nichtehelicher Kinder
Die Vorschriften des BGB über die Legitimation und Ehelichkeitserklärung von nichtehelichen Kindern sind durch die Reform des Kindschaftsrechts von 1998 ersatzlos gestrichen worden.
Nichteheliche Kinder sind damit ohne Legitimation und Ehelichkeitserklärung vom Grundsatz ehelichen kindern weitgehend gleichgestellt.
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