Wie wird das Verfahren der Hausrats- und Vermögensteilung durchgeführt?
Zunächst ist eine einvernehmliche Einigung der Ehepartner angestrebt. Dazu müssten die Ehepartner zum Beispiel zusammen zwei Listen aufstellen, die angeben, wie die Hausratsgegenstände einvernehmlich auf beide Parteien aufgeteilt werden sollen.Ist eine solche einvernehmliche Aufteilung nicht zu erreichen, entscheidet das Familiengericht über die Hausratsteilung nach billigem Ermessen. Dabei werden die Umstände des Einzelfalles und besonders das Wohl der Kinder als auch die Erfordernisse des Gemeinschaftsleben berücksichtigt.
Bei einem gerichtlichen Verfahren ist ein finanzieller Ausgleich bei der Hausratverteilung nicht vorgesehen, bei einvernehmlichen Vereinbarung dagegen können solche Ausgleichszahlungen Gegenstand einer Einigung sein.
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