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Wie geschieht die Eheschließung?

Die Ehe wird von einem Standesbeamten geschlossen. Um die Ehe zu schließen, gehen die Verlobten zum Standesamt, bei dem sie zuvor die Eheschließung beantragt haben. Auf dem Standesamt müssen sie persönlich erscheinen. Ferner mussten bisher zwei Zeugen bei der Eheschließung zugegen sein, die ist jedoch nunmehr nicht mehr erforderlich.

Der Standesbeamte fragt die Verlobten einzeln und nacheinander, ob sie miteinander die Ehe eingehen wollen. Wird von beiden Verlobten eindeutig bejaht, erklärt der Standesbeamte die Verlobten zu rechtmäßig verbunden Eheleuten. Anschließend wird die Eheschließung in einem Heiratsbuch eingetragen.



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