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Was bedeutet Verlobung?

Die Verlobung stellt ein gegenseitiges ernsthaftes Versprechen von Mann und Frau dar, miteinander die Ehe einzugehen. Die Verlobung kann als Vertragsverhältnis familienrechtlicher Art bezeichnet werden.

Wird eine Verlobung von einem der Verlobten grundlos gelöst, ist er/sie gegenüber dem anderen schadenersatzpflichtig. Gründe, aus denen eine Verlobung einseitig aufgelöst werden kann, sind z.B.

  • Untreue des anderen Partners
  • gravierendes Fehlverhalten (Misshandlung, Beleidigung)
  • maßlose Eifersucht
  • unheilbare Krankheiten
  • grundlose Verzögerung der Eheschließung
  • schwere Streitigkeiten mit den zukünftigen Schwiegereltern

Abnehmende Zuneigung oder die Zuneigung zu einem anderen Menschen stellen daher regelmäßig keine wichtigen Gründe dar, eine Verlobung zu beenden und haben daher Schadenersatzansprüche zur Folge.

Der Schadenersatzpflichtige hat den Schaden wieder gutzumachen, den die Beendigung des Verlobungsverhältnisses für die von ihm geschädigte Personen (Verlobter, dessen Eltern oder andere Personen, die an Stelle der Eltern gehandelt haben) zur Folge haben.

 



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