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Was bedeutet Ehefähigkeit und Eheverbot?

Die Ehe ist eine juristisch anerkannte Verbindung von Mann und Frau zu einer umfassenden und auf Dauer angelegten Lebensgemeinschaft. Neben der staatlichen Eheschließung steht die kirchliche Trauung.

Um eine Ehe einzugehen, bedarf es der Ehefähigkeit. Dies setzt die Ehemündigkeit und Geschäftsfähigkeit beider Ehepartner voraus.

Zudem gelten spezielle Eheverbote:

  • Verwandtschaft: Verboten ist eine Ehe zwischen Verwandten gerader Linie, voll- und halbbürtigen Geschwistern.
  • Doppelehe: Nach dem Eherecht ist nur die Einehe rechtmäßig


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