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Wie kann der Umgang mit Kinder bei Scheidung geregelt werden?

In erster Linie sollte versucht werden, zwischen den zu einer Scheidung entschlossenen Ehepartnern eine einvernehmliche Lösung bezüglich des Umgangsrechts mit den Kindern zu erreichen. Dies erspart allen Seiten - insbesondere aber den Kindern - eine Menge Ärger. Hierbei kann auch die in Anspruchnahme einer Mediation nützlich sein.

Wenn keine solche Einigung erzielt werden kann, können andere Institutionen eingeschaltet werden, die bei der Regelung des Umgangs hilfreich sein können:

Jugendamt: Jugendämter beraten Eltern bei auftretenden Konflikten und vermitteln bei der Klärung des Umgangsrechts. Darüber hinaus haben sie auch die Aufgabe, später das Gericht hinsichtlich seiner Entscheidungen über die elterliche Sorge und über das Umgangsrecht zu beraten und zu unterstützen.

Zu beachten ist, dass das Familiengericht sich regelmäßig mehr auf die Berichte des unabhängigen Jugendamts verlässt, als auf Schriftsätze von Anwälten.

Aus den genannten Gründen ist es wichtig, möglichst frühzeitig persönlich oder über Ihren Anwalt Kontakt mit dem Jugendamt aufzunehmen.

Ehe- und Familienberatungsstellen: Diese Beratungsstellen verfolgen einen ganzheitlichen, familienpsychologischen Ansatz. Insbesondere bei offensichtlichen Schwierigkeiten des Kindes mit der Situation der Scheidung oder Trennung ist der Besuch einer solchen Stelle sinnvoll.

In einer solchen Beratungsstelle wird versucht, die Folgen der Trennung und Scheidung für alle Beteiligten, insbesondere die Kinder, so gut als möglich aufzuarbeiten und gemeinsame Lösungen zu finden bzw. Hilfen für den Umgang mit der Situation zu geben. Der Besuch einer solchen Stelle macht jedoch nur Sinn, wenn Sie bereit sind, auch das eigene Verhalten in Frage zu stellen.

Anwalt: Um seine rechtlichen Möglichkeiten in Belangen des Umgangs- und Sorgerechts ausschöpfen zu können, ist ein möglichst frühzeitiges Einschalten eines Anwaltes dringend anzuraten, damit Sie nicht eines Tages vor vollendete Tatsachen gestellt werden. Eine möglichst objektive Beratung durch einen Anwalt ist auch bei der Suche nach einer einvernehmlichen Lösung im Umgangsrecht sinnvoll, um die auftretenden Fragen rechtsverbindlich abklären zu können. Ist eine einvernehmliche Regelung nicht zu erzielen, sollte, um für die Kinder möglichst schnell eine verlässliche Regelung zu erzielen, die die Verhältnisse wieder normalisiert, unverzüglich das Familiengericht zu einer Entscheidung herangezogen werden.

Eine konkrete Umgangsregelung kann generell wie folgt aussehen:

  • Bei Kleinstkindern wird ein mehrstündiger Umgang einmal in der Woche angestrebt.
  • Bei älteren Kindern wird häufig ein vierzehntägiges Besuchsrecht mit Übernachtung vereinbart.


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