advoprax AG
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Wann kommt ein Krankenhausvertrag zustande?

Mit Aufnahme des Patienten bietet das Krankenhaus den Abschluss eines Vertrages an.

Weigert sich ein Patient, vertragliche Erklärungen abzugeben, richten sich die Rechtsbeziehungen der Beteiligten nach den Grundsätzen über die Geschäftsführung ohne Auftrag, das heißt, es besteht ein Verhältnis zwischen dem Krankenhaus und dem Patienten, aus dem Ansprüche hergeleitet werden können, obwohl keine vertragliche oder gesetzliche Verpflichtung besteht. Nach diesen Grundsätzen richtet sich auch der Fall, dass ein Patient in eine Klinik eingeliefert wird, der außerstande ist, vertragliche Erklärungen abzugeben.

Möglich ist auch, dass ein Dritter für den Patienten die Erklärung abgibt oder sich selbst vertraglich verpflichtet (z.B. Ehegatten oder Eltern für ihr Kind).

Für Krankenhäuser besteht die allgemeine Abschlussfreiheit nicht mehr. Einige Krankenhausgesetze der Länder sehen sogar ausdrücklich einen Kontrahierungszwang des Krankenhausträgers vor.



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