Allgemeines zu Verträgen zwischen Arzt und Patient
Welche Voraussetzungen zum Zustandekommen eine Vertrages zwischen Arzt- und Patient erfüllt sein müssen, hängt zum einen davon ab, ob es sich um einen Arzt-, Krankenhausaufnahme-, Wahlbehandlungs- und Zusatzleistungs-, Notfallbehandlungs-, Laborarzt- oder Konziliararztvertrag (nicht selten ist der behandelnde Arzt vor allem bei unklarem Befund gezwungen, einen Spezialisten als sogenannten Konziliararzt hinzuziehen) handeln soll. Zum anderen ist entscheidend, ob es sich um einen Privat- oder Kassenpatienten handelt.
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