Wann verjähren die Ansprüche?
Der vertragliche Haftungsanspruch verjährt nach 30 Jahren, während der deliktische Anspruch nach 3 Jahren verjährt; die 3-jährige Frist beginnt nicht zu laufen, bevor nicht der Patient als medizinischer Laie Kenntnis von Tatsachen hat, aus denen sich ein Abweichen des Arztes vom ärztlichen Standard ergibt.
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