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Startseite Rechtsinformationen Arzt- und Patientenrecht Recht auf Aufklärung Zu welchem Zeitpunkt ist der Patient aufzuklären?

Zu welchem Zeitpunkt ist der Patient aufzuklären?

Die Aufklärung muss so rechtzeitig erfolgen, dass der Patient in Ruhe Pro und Contra einer medizinischen Maßnahme abwägen kann. Wenn diese Bedenkzeit fehlt, ist die Einwilligung als unwirksam anzusehen.

Abzustellen ist hierbei immer auf den Einzelfall, d.h. auf die Schwere des Eingriffs, auf subjektive Bedenken des Patienten usw. Jedenfalls ist eine Aufklärung "auf dem OP-Tisch" zu spät.

Grundsätzlich sollte die Aufklärung eines Patienten, zumindest bei schwerwiegenden Eingriffen, mindestens 24 Stunden vor dem geplanten Eingriff erfolgen.



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