Wie umfassend ist ein Patient aufzuklären?
Für den Patienten ist es zwingend erforderlich, über die mit einer Therapie verbundenen Risiken aufgeklärt zu sein, um in eine Behandlung einwilligen zu können. Hierbei gilt, dass sich die Hinweispflicht der Arztes mit steigender Schwere der Folgen erhöht.
Außerdem beeinflusst die Dringlichkeit eines Eingriffs den Umfang der Aufklärung. Je dringender der Eingriff, desto weniger umfassend muss die Aufklärung erfolgen. Grundsätzlich gilt jedoch dass der Arzt die Risiken eines Eingriffs so objektiv wie möglich schildern muss und den Patienten persönlich aufklären muss. Aufklärungsgespräche durch Krankenschwestern, Pflegern oder Arzthelfer/innen sind unwirksam. Vorformulierte Einwilligungserklärungen sind nur zulässig, wenn der Arzt zusätzlich ein persönliches Aufklärungsgespräch durchführt.
Patienten können jedoch auf eigenen Wunsch auf vollständige oder teilweise Aufklärung verzichten.
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