Allgemeines zur Aufklärung
Die Einwilligung eines Patienten in einen medizinischen Eingriff ist nur wirksam, wenn diesem eine ordnungsgemäße Aufklärung vorangegangen ist. Nur so kann der Patient von seinem Selbstbestimmungsrecht Gebrauch machen. Die Einwilligung ist Grundlage jeder ärztlichen Behandlung. Als Patient sollte man ausführlich mit dem Arzt sprechen, insbesondere wenn umfangreichere Eingriffe bevorstehen.
Tipp: Vor einem abschließenden Aufklärungsgespräch sollte man sich Aufklärungsvordrucke geben lassen, um diese in Ruhe durchlesen zu können. Anschließend können dann die auftretenden, noch offenen Fragen mit dem Arzt besprochen werden. Ferner sollte man den Arzt um eine Kopie der Einwilligungserklärung bitten, um im Falle einer missglückten Behandlung im nachhinein überprüfen zu können, in welche Risiken man tatsächlich eingewilligt hat. Dies gilt natürlich nicht in einer Notfallsituation, da der Arzt dann ohne Beratung und Einwilligung zum Wohle des Patienten handeln muss.
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