Welche Pflichten ergeben sich für den Patienten aus einem Arztvertrag?
Mit dem Zustandekommen eines Arztvertrages verpflichtet sich der Patient, folgende Pflichten einzuhalten:
- Mitwirkung und Befolgung der ärztlichen Anweisungen
- Duldung (unter Beachtung des Grundrechtes auf körperliche Unversehrtheit)
- Offenbarung
- Bezahlung der ärztlichen Leistung
Bei einem Verstoß gegen diese Pflichten (mit Ausnahme der Zahlungspflicht) muss sich der Patient im Rahmen eines Haftungsprozesses bei Misserfolg der Behandlung unter Umständen ein Mitverschulden anrechnen lassen.
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