advoprax AG
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Unter welchen Bedingungen kann der Patient kündigen?

Der Arztvertrag kann vom Patienten jederzeit ohne Einhaltung einer Frist, auch wenn kein wichtiger Grund vorliegt, gekündigt werden. Eine andere Frage ist die, in welchem Umfang dem Arzt dann ein Anspruch auf Teilvergütung und/oder Schadensersatz zusteht; hierbei ist relevant, ob es sich um eine Kündigung durch einen Privat- oder Kassenpatienten handelt:

  • Beim Privatpatienten steht dem Arzt auch nach wirksamer Kündigung ein Honoraranspruch für bereits erbrachte Leistungen zu, es sei denn, sie hatten isoliert betrachtet für den Patienten keinen Wert.
  • Der Kassenpatient muss darauf achten, dass er den Arztvertrag innerhalb eines Quartals nur bei Vorliegen eines wichtigen Grundes (z.B. wenn das Vertrauensverhältnis zwischen dem Arzt und Patienten erschüttert ist) kündigt, um sich den Anspruch gegen die Kasse zu erhalten. Ansonsten kann sich die Konsequenz ergeben, dass die Krankenkasse die Ausstellung eines zweiten Krankenscheins oder bei Vorlage der Krankenversicherungskarte die Leistung verweigert. Der Arzt hat bei Kündigung aus einem wichtigen Grund Anspruch auf Vergütung bereits erbrachter Leistungen gegenüber der Krankenversicherung.

Die Kündigungserklärung muss dem entsprechenden Kündigungsempfänger zugehen, d.h. es reicht beispielsweise nicht aus, dass der Patient nicht mehr bei seinem behandelnden Arzt erscheint.



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