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Datenschutz und Unverletzlichkeit der Wohnung

Ein Problem der Telearbeit ist auch im Hinblick auf den Datenschutz gegeben. Hiernach dürfen personenbezogene Daten nur in einem kontrollierten Raum bearbeitet werden und der Arbeitgeber hat zu melden, welche Geräte zu seinem betrieblichen Gesamtsystem gehören und wo sie installiert und eingesetzt werden. Im Bereich der häuslichen Telearbeit ist eine derartige Kontrolle nicht möglich. Zwar besteht die Möglichkeit, dass sich ein Datenschutzbeauftragter einen Überblick von der Heimtelearbeit verschafft. Ein Recht auf Betreten der Wohnung des Telearbeiters gegen dessen Willen ist aber nicht gegeben. Personenbezogene Daten sollten daher nicht an häuslichen Telearbeitsplätzen verarbeitet werden sollten.


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